Über uns

Wer liest, gewinnt. Wer vorliest, auch.

Der Lesefuchs Cottbus e. V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich mit Herz und Engagement dem Lesen verschrieben hat – vor allem dem Vorlesen. Denn wir sind überzeugt: Geschichten verbinden, beflügeln die Fantasie und schaffen Begegnungen – über Generationen hinweg.

Unser Ziel ist es, insbesondere Kinder wieder für Bücher zu begeistern. Deshalb lesen unsere ehrenamtlichen Mitglieder regelmäßig in Kitas, Schulen und im Krankenhaus vor. Aber auch in Altersheimen sind wir aktiv – denn das gemeinsame Erleben von Geschichten kennt kein Alter.

Mit Freude, Leidenschaft und einem Koffer voller Bücher bringen wir Geschichten dorthin, wo sie gebraucht werden. Denn: Wer liest, gewinnt – und wer vorliest, auch.

Ein besonderes Herzensprojekt ist unsere kleine Bibliothek an der Medizinischen Universität Lausitz. Von hier aus startet unter der Woche unser Bücherwagen seine Tour über die Stationen des Kinderbereichs. Junge Patientinnen und Patienten können sich Bücher ausleihen – ganz unkompliziert direkt am Krankenbett. Und oft bringen unsere Lesefüchse gleich noch eine Geschichte mit: Mit warmherzigen Vorlesestunden sorgen sie für Abwechslung, Trost und ein Lächeln im Krankenhausalltag.

Mit Freude, Leidenschaft und einem Koffer voller Bücher bringen wir Geschichten dorthin, wo sie gebraucht werden. Denn: Wer liest, gewinnt – und wer vorliest, auch.

Mach mit!

 

 Du liebst Bücher genauso sehr wie wir? Du möchtest deine Begeisterung fürs Lesen weitergeben und Kinderaugen zum Leuchten bringen? Dann werde Teil unseres Teams! Ob mit oder ohne Vorleseerfahrung – bei uns zählt das Herz. Wir freuen uns über neue Lesefüchse, die mit uns gemeinsam Geschichten lebendig machen. Oder kennst du eine Kita oder eine Schule, dir wir dringend besuchen müssen?
Dann schreib uns gern. 

UnsereVorlese- und Aktionsorte

  • Bauhausschule 
  • Kita Reggiohaus Emilia 
  • Regine - Hildebrandt - Grundschule 
  • Fröbel - Kindergarten Kneipp - Piraten 
  • Montessori- Kinderhaus
  • Kinderstationen im MUL-CT
  • Schmökerhöhle im MUL-CT
  • Riedelstift
  • Stadt - und Regionalbibliothek

Beitragsordnung Lesefuchs e.V. (nachfolgend Verein genannt)

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Beitragsordnung regelt auf der Grundlage des § 7 der Satzung in der Fassung vom 27.01.2015 die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder des Vereins.
     Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
  2. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
  3. Mitglieder, die dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, womit diese verbindlich für jedes Mitglied ist.

§ 2 Höhe, Zahlungsweise und Fälligkeit

  1. Der Mitgliedsbeitrag von 1,00 € pro Monat (12,00 € jährlich) wird zum 31. März eines jeden Jahres erhoben und durch Einzugsermächtigung vom Girokonto abgebucht.
  2. Für den ersten Mitgliedsbeitrag im Jahr der Gründung gilt abweichend der 31. Mai 2015. Die Mitglieder erteilen auf dem Antragsformular für die Mitgliedschaft ihre Zustimmung zur Abbuchung, unter Angabe der Bankverbindung.
  3. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.03. (im Gründungsjahr analog bis zum 31.05.2015) eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
  4. Mitglieder, die im laufenden Jahr dem Verein beitreten, zahlen den vollen Jahresbeitrag.
  5. Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von 5,00 € pro Mahnung erhoben.
  6. Begleicht ein Mitglied nach der dritten Mahnung ausstehende Mitgliedsbeiträge nicht, erfolgt der Ausschluss des Mitgliedes.
  7. Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer Anschrift und ihrer Bankverbindung dem Vorstand umgehend schriftlich mitzuteilen.
  8. Bei Lastschriftrücklauf werden Mahngebühren in Höhe von 5,00 € zzgl. der durch das Kreditinstitut erhobenen Gebühren fällig.
  9. Beim Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

§ 3 Ehrenmitgliedschaft, Fördermitgliedschaft

  • Über eine Ehrenmitgliedschaft entscheidet der Vorstand.
  • Fördermitglieder erhalten für ihre Spenden eine Spendenbescheinigung.
    Sie müssen sich nicht an den Aktivitäten des Vereins beteiligen, zahlen jedoch den regulären Mitgliedsbeitrag.
  • Auf Antrag erhalten Mitglieder, die den Verein durch eine Spende fördern, hierfür ebenfalls eine Spendenbescheinigung.


§ 5 Vereinskonto

Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist die Zahlung auf folgendes Konto vorzunehmen:

Bankverbindung: 

IBAN: DE31 1805 0000 0190 0499 36 

BIC: WELADED1CBN 

Steuernummer:  056 / 142 / 01594 K03 

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

Der Vorstand